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   OLG Köln, 25.11.1991 - 25 WF 239/91   

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https://dejure.org/1991,3264
OLG Köln, 25.11.1991 - 25 WF 239/91 (https://dejure.org/1991,3264)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.1991 - 25 WF 239/91 (https://dejure.org/1991,3264)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 1991 - 25 WF 239/91 (https://dejure.org/1991,3264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch des auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils über die Vermögensverhältnisse des geschiedenen Ehegatten; Unterhaltspflichtigkeit des betreuenden Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1605, 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 469
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.06.2008 - 18 UF 215/07

    Auskunftspflicht einer Mutter über ihre finanziellen Einkünfte gegenüber ihrem

    Die Auskunftspflicht der Beklagten ergibt sich aber aus § 242 BGB als Folge der zwischen den Parteien bestehenden besonderen Rechtsbeziehung als Eltern, die gegenüber gemeinschaftlichen Kindern gleichrangig unterhaltspflichtig sind (vgl. BGH FamRZ 1988, 268 ff = EzFamR BGB § 1580 Nr. 5 = BGHF 5, 1374; OLG Köln FamRZ 1992, 469 f; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 249; OLG Schleswig OLGR 2001, 373 f; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 591; Büttner/Niepmann, NJW 2003, 2492 ff).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 3 UF 96/19

    Berechnung einer Mindestbeschwer für ein Beschwerdeverfahren

    Ob ein Auskunftsanspruch zwischen den beiden Elternteilen eines volljährigen Kindes besteht, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. ausführlich Viefhues a.a.O. Rz 48 ff.) und vom BGH bei einem volljährigen Kind bejaht worden (vgl. Urteil vom 09.12.1987, IVb ZR 5/87, NJW 1988, 1906; a.A. OLG Hamm als Vorinstanz, FamRZ 1987, 744; ebenso BGH, Beschluss vom 17.04.2013, XII ZB 329/12, FamRZ 2013, 1027 unter geschiedenen Ehegatten, wenn der Unterhalt für ein volljähriges Kind Leistende einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend macht; bejahend ebenfalls OLG Köln, Beschluss vom 25.11.1992, 25 WF 239/91, FamRZ 1992, 469 sowie OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.1999, 5 WF 114/99, FamRZ 2001, 249 bei einem volljährigen Kind; verneinend OLG Bremen, Beschluss vom 07.09.2011, 5 UF 52/11, FamRZ 2012, 316, weil das Kind die Darlegungs- und Beweislast trage).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2009 - 18 UF 207/08

    Anspruch eines unterhaltspflichtigen Vaters auf Auskunft über das Einkommen und

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  • OLG Bremen, 07.09.2011 - 5 UF 52/11

    Auskunftsanspruch des bislang allein barunterhaltspflichtigen Elternteils gegen

    Abweichend von dem Regelfall des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB kann sich eine anteilige Barunterhaltspflicht auch des betreuenden Elternteils zum einen dann ergeben, wenn sein Einkommen dasjenige des nicht betreuenden, an sich also allein barunterhaltspflichtigen Elternteils erheblich übersteigt, zum anderen dann, wenn dem nicht betreuenden Elternteil nach Abzug des an sich geschuldeten vollen Kindesunterhalts weniger als der eigene angemessene Selbstbehalt verbliebe, soweit dem betreuenden Elternteil nach Abzug des Kindesunterhalts sein eigener angemessener Unterhalt verbleibt (vgl. OLG Köln, FamRZ 1992, 469, 470).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1999 - 5 UF 114/99

    Auskunftsverlangen eines Abänderung verlangenden Unterhaltsschuldners von dem

    Nach Treu und Glauben besteht ein Auskunftsanspruch zwischen den Beteiligten einer besonderen rechtlichen Beziehung vertraglicher oder außervertraglicher Art. Ist der Auskunftsbegehrende entschuldbar über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen, während dieser die Auskunft unschwer erteilen, kann, wird letzterer dadurch nicht unbillig belastet (BGH, FamRZ 1988, 268, 269 = NJW 1988, 1906; OLG Köln FamRZ 1992, 469 ).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01

    Folgen der Leistungsunfähigkeit eines gegenüber einem minderjährigen Kind zum

    Genauere und dann im Unterhaltsprozess auch verwertbare Tatsachen kann sich der Kläger von der Mutter des Beklagten verschaffen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1992, 469).
  • OLG Brandenburg, 04.05.2004 - 9 WF 85/04
    Bestehen - wie hier - Anhaltspunkte dafür, dass der betreuende Elternteil eines minderjährigen Kindes auch barunterhaltspflichtig sein kann, so ist diesem dem anderen Elternteil zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen verpflichtet, falls der andere Elternteil vor dem Kind auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen wird (OLG Köln, FamRZ 1992, 469, 470).
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